VeröffentlichtZuschuss

Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 21 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, die der Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und dem Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften dienen. Mit der Förderung können Sie folgende Vorhaben finanzieren: naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung, naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen, Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen, Pflege von Hecken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 100,00 bezogen auf die Grundbewilligung pro Jahr.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter, die Flächen in Nordrhein-Westfalen bearbeiten.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 100 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Landwirte, Landbewirtschafter

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: unternehmen, sonstige
  • Förderbetrag: ab 100 €