VeröffentlichtZuschuss
Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 21 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, die der Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und dem Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften dienen. Mit der Förderung können Sie folgende Vorhaben finanzieren: naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung, naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen, Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen, Pflege von Hecken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 100,00 bezogen auf die Grundbewilligung pro Jahr.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter, die Flächen in Nordrhein-Westfalen bearbeiten.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 100 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Landwirte, Landbewirtschafter
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: unternehmen, sonstige
- €Förderbetrag: ab 100 €