VeröffentlichtBeteiligung
IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen
IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Förderung für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Unterstützung von Unternehmensneugründungen.
Programmdetails
Die IBG-Beteiligungsgesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften unterstützt Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen mit Anlaufbeihilfen für Unternehmensneugründungen. Diese werden in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen gewährt. Die Förderung kann für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung sowie Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen beantragt werden. Die Beteiligung erfolgt grundsätzlich als Minderheitsbeteiligung bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Kapitals. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Bestimmte Branchen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Nicht förderfähig
- •Unternehmen
- •die Gewinne ausgeschüttet haben
- •die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch einen Zusammenschluss gegründet wurden.
Erforderliche Unterlagen
- qualifizierter und projektbezogener Businessplan,Investitions- und Kostenplan,Finanzierungsplan
Auf einen Blick
- Förderquote
- 25 %
- Förderart / Bereiche
- Beteiligung
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: unternehmen