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Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt
Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Geprüft vor 37 Tagen
Der Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt wird an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation vergeben. Er honoriert ein anerkanntes Lebenswerk oder eine vielversprechende künstlerische Entwicklung.
Programmdetails
Seit 2015 vergibt das Kultusministerium den Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt, ab 2016 im zweijährlichen Rhythmus. Der Preis, der mit 10.000 Euro dotiert ist, richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation, die ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten. Mit der Schaffung dieses Preises folgte das Land einer Empfehlung des Kulturkonvents. Vorschläge für mögliche Preisträger können von Musikvereinen und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden. Vorgeschlagen werden können einzelne Künstler oder auch Musikensembles, die in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sind.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 10.000 €
- Förderart / Bereiche
- Sonstiges
- Hinweise zur Frist
- laufend
Antragsberechtigt
Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Keine Einschränkung
- iAntragsteller: verein, privatperson, sonstige
- €Förderbetrag: 10.000 € – 10.000 €