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Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt

Kultusministerium Sachsen-Anhalt

Geprüft vor 37 Tagen

Der Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt wird an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation vergeben. Er honoriert ein anerkanntes Lebenswerk oder eine vielversprechende künstlerische Entwicklung.

Programmdetails

Seit 2015 vergibt das Kultusministerium den Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt, ab 2016 im zweijährlichen Rhythmus. Der Preis, der mit 10.000 Euro dotiert ist, richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation, die ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten. Mit der Schaffung dieses Preises folgte das Land einer Empfehlung des Kulturkonvents. Vorschläge für mögliche Preisträger können von Musikvereinen und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden. Vorgeschlagen werden können einzelne Künstler oder auch Musikensembles, die in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sind.

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 10.000 €
Förderart / Bereiche
Sonstiges
Hinweise zur Frist
laufend

Antragsberechtigt

Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Keine Einschränkung
  • iAntragsteller: verein, privatperson, sonstige
  • Förderbetrag: 10.000 € – 10.000 €