VeröffentlichtZuschuss
KMU -innovativ: Biomedizin
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Förderung von risikoreichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Biomedizin für kleine und mittlere Unternehmen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Biomedizin. Ihr Vorhaben kann als anwendungsbezogenes industrielles Forschungsvorhaben gefördert werden und auch als vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben. Ihr Vorhaben muss für die zukünftige Positionierung beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Markt von Bedeutung sein. Das BMBF fördert Einzelvorhaben Ihres KMU sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mittelständischen Unternehmen sowie weiteren Partnern. Ihr Projekt fokussiert auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung zu beispielhaft folgenden Anwendungsfeldern: Entwicklung, Optimierung und Automatisierung von Screeningverfahren für die Wirkstoffentwicklung, Entwicklung von Plattformtechnologien für die Arzneimittelentwicklung, Entwicklung von experimentellen Krankheitsmodellen für die Arzneimittelentwicklung, Entwicklung von Methoden zur Analyse oder Verbesserung der Pharmakokinetik, der Pharmakodynamik und des Sicherheitsprofils eines Wirkstoffs, Entwicklung von Arzneimitteln mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz, Entwicklung von Vorhersagemodellen für die Analyse von Wirksamkeit und Sicherheit von Wirkstoffen, Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (auch durch Auftragsvergabe), präklinische Entwicklung bis zur Entwicklung eines klinischen Wirkstoffkandidaten bis zum klinischen Proof-of-Concept. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR, öffentliche und private Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, weitere Partner.
Nicht förderfähig
- •Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte
- •Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen