VeröffentlichtZuschuss
Cybersicherheitsforschung
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei Projekten im Bereich der Cybersicherheit.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung bei Forschungsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit, die der Entwicklung innovativer Schutzmaßnahmen und verlässlicher Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dienen. Sie erhalten die Förderung für Studien, auch Machbarkeitsstudien, Umsetzungskonzepte einschließlich der beispielhaften Umsetzung sowie Prototypen, Demonstratoren und anwendungsfähige Software. Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht, in denen Themengebiete für zu fördernde Projekte definiert werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte nach entsprechendem Förderaufruf Ihre Projektskizze elektronisch und postalisch beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Referat VII 4 Innovationsmanagement Cybersicherheit, ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft, in Hessen ansässige Forschungseinrichtungen sowie überregional finanzierte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, unternehmen