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Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Programmdetails
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Sie erhalten die Förderung für die Teilnahme an Grundkursen, Beratungen und Begleitungen vor der Gründung oder Unternehmensnachfolge. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Bildungsschecks. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 436,00 für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und höchstens EUR 556,00 pro Tag für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsleistungen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.
Ihr Hauptwohnsitz und geplanter Betriebssitz des Unternehmens liegen in Mecklenburg-Vorpommern.
Erforderliche Unterlagen
- Entwurf eines Unternehmenskonzeptes,Nachweis über Bedarf an Qualifizierung,Votum einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 556 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen
- €Förderbetrag: bis 556 €