VeröffentlichtZuschuss

Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Aktualisiert vor 22 Tagen

Abhängig Beschäftigte können einen Zuschuss für individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Programmdetails

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigten mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung Ihrer individuellen berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss (QualiScheck). Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 1.500 EUR pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr. Den QualiScheck bekommen Sie nicht für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten. Die Bagatellgrenze der Gesamtkosten liegt bei 100,00 EUR. Geringere Kosten werden nicht gefördert. Ihren Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks stellen Sie bitte spätestens einen Monat vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem Eureka RLP Plus beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellt nach positiver Prüfung den QualiScheck aus. Sobald Sie den vollständigen Antrag im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde geschickt haben, dürfen Sie sich für die Weiterbildung anmelden und daran teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht bedeutet, dass Sie die Förderung sicher erhalten. Sie tragen das finanzielle Risiko selbst und haben erst Anspruch auf den QualiScheck, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde. Nachdem Sie Ihre Weiterbildung abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von 2 Monaten Ihren Erstattungsantrag und ein Teilnahmezertifikat, aus dem auch der Zeitraum der Weiterbildung hervorgeht, über das EDV-Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einreichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.

Der Bildungsträger muss akkreditiert sein, und die Maßnahme muss berufsbezogen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks,Teilnahmezertifikat

Auf einen Blick

Förderbetrag
100 € – 1.500 €
Förderquote
60 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingegangen sein.

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Abhängig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: 100 € – 1.500 €