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Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei nichtinvestiven Vorhaben zum Aufbau und zur Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) in unterversorgten Gebieten nach den Prinzipien der Gemeinwesenarbeit. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit Schwerpunkten wie Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der normalerweise bis zu 40 Prozent der jährlichen Gesamtkosten beträgt, die höchstens EUR 150.000 betragen dürfen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die auf gemeinnütziger Grundlage satzungsgemäße Aufgaben der Gemeinwesen-, Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit umsetzen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden.
Förderregion
Berlin
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin
- iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: bis 150.000 €