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Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei nichtinvestiven Vorhaben zum Aufbau und zur Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) in unterversorgten Gebieten nach den Prinzipien der Gemeinwesenarbeit. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit Schwerpunkten wie Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der normalerweise bis zu 40 Prozent der jährlichen Gesamtkosten beträgt, die höchstens EUR 150.000 betragen dürfen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die auf gemeinnütziger Grundlage satzungsgemäße Aufgaben der Gemeinwesen-, Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit umsetzen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: bis 150.000 €