VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnraum zur generationsgerechten Anpassung.

Programmdetails

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung sowie dem Neubau von Mietwohnraum. Sie erhalten die Förderung für die generationsgerechte Anpassung des Mietwohnraums durch Instandsetzung und Modernisierung, die Schaffung von neuem Wohnraum durch Erweiterung, Wiederherstellung, Nutzungsänderung oder Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse, den Neubau von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten, den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen und die Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs in das Gebäude und die Wohnungen, die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sowie Modellvorhaben zur Erprobung zeitgemäßer Wohnformen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte.

Eigentümergemeinschaften sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Auf einen Blick

Förderbetrag
300 € – 3.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss | Darlehen
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • iAntragsteller: kommune, privatperson, unternehmen
  • Förderbetrag: 300 € – 3.000 €