VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnraum zur generationsgerechten Anpassung.
Programmdetails
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung sowie dem Neubau von Mietwohnraum. Sie erhalten die Förderung für die generationsgerechte Anpassung des Mietwohnraums durch Instandsetzung und Modernisierung, die Schaffung von neuem Wohnraum durch Erweiterung, Wiederherstellung, Nutzungsänderung oder Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse, den Neubau von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten, den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen und die Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs in das Gebäude und die Wohnungen, die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sowie Modellvorhaben zur Erprobung zeitgemäßer Wohnformen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte.
Eigentümergemeinschaften sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 300 € – 3.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Förderregion
Brandenburg
Antragsberechtigt
Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Brandenburg
- iAntragsteller: kommune, privatperson, unternehmen
- €Förderbetrag: 300 € – 3.000 €