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GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Das GRW-Sonderprogramm unterstützt ostdeutsche Raffineriestandorte und Häfen bei der Transformation und Erschließung neuer Wertschöpfungspotenziale.
Programmdetails
Das GRW-Sonderprogramm unterstützt Sie bei der Transformation Ihres Standortes und dem Erschließen neuer Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale zusätzlich zur GRW-Förderung. Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, umfasst das Programm die Gesamtheit der laut GRW-Koordinierungsrahmen vorgesehenen Fördermöglichkeiten: Sie können die GRW-Mittel bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur nutzen. Nicht-investive und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit werden ebenfalls gefördert.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen, die in den definierten Fördergebieten tätig sind.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 45 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2032
- Hinweise zur Frist
- Anträge können bis zum 31.12.2032 gestellt werden.
Förderregion
BrandenburgMecklenburg-VorpommernSachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, unternehmen