VeröffentlichtZuschuss
Bürgerenergiegesellschaften
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geprüft vor 37 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen. Es fördert insbesondere Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.
Programmdetails
Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2023 gestartet. Ziel des Programms ist es, Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Das BMWK hat zum 1. Juli 2024 die Förderbedingungen verbessert. Hierzu gehört, dass die Förderhöchstgrenze auf 300.000 Euro je Projekt erhöht wurde. Zudem wurden die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften herabgesetzt. Um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen ausreichend. Auch wurden die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung deutlich vereinfacht. Förderfähig sind Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller. Förderfähig sind insbesondere Vorplanungskosten, Gutachtenkosten und Rechts- und Steuerberatungsleistungen. Nähere Informationen zu den förderfähigen Kosten sind dem Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen.
Admin: Formular-Schema
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- laufend
Antragsberechtigt
Bürgerenergiegesellschaften
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Keine Einschränkung
- iAntragsteller: verein, unternehmen
- €Förderbetrag: bis 300.000 €