VeröffentlichtZuschuss

Bürgerenergiegesellschaften

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Geprüft vor 37 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen. Es fördert insbesondere Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.

Programmdetails

Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2023 gestartet. Ziel des Programms ist es, Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Das BMWK hat zum 1. Juli 2024 die Förderbedingungen verbessert. Hierzu gehört, dass die Förderhöchstgrenze auf 300.000 Euro je Projekt erhöht wurde. Zudem wurden die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften herabgesetzt. Um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen ausreichend. Auch wurden die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung deutlich vereinfacht. Förderfähig sind Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller. Förderfähig sind insbesondere Vorplanungskosten, Gutachtenkosten und Rechts- und Steuerberatungsleistungen. Nähere Informationen zu den förderfähigen Kosten sind dem Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen.

Admin: Formular-Schema

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
laufend

Antragsberechtigt

Bürgerenergiegesellschaften

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Keine Einschränkung
  • iAntragsteller: verein, unternehmen
  • Förderbetrag: bis 300.000 €