VeröffentlichtZuschuss
Go! Export Förderung
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.
Programmdetails
GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musikerinnen und Musiker) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstlerinnen und Künstler bzw. der eigenen Musik erwerben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen.
Nicht förderfähig
- •Keine
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Finanzierungsplan in vorgegebener Excel-Vorlage
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen