VeröffentlichtZuschuss

Go! Export Förderung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.

Programmdetails

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musikerinnen und Musiker) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstlerinnen und Künstler bzw. der eigenen Musik erwerben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen.

Nicht förderfähig

  • Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Finanzierungsplan in vorgegebener Excel-Vorlage

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen