VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Freiwilligendienste
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert anerkannte Träger der Freiwilligendienste mit ESF+- und Bundesmitteln für Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), FSJ Kultur und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse an akkreditierte Träger der Freiwilligendienste zur Finanzierung von Freiwilligenplätzen für junge Menschen im Rahmen des FSJ, FSJK und FÖJ innerhalb des Landes, gefördert durch ESF+- und Bundesmittel. Förderbetrag: 486 Euro pro besetzter Stelle und Monat; zusätzlich 200 Euro möglich für pädagogische FÖJ-Begleitung. Anträge bis zum 31. März des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind akkreditierte Träger der Freiwilligendienste, die Freiwilligenplätze im FSJ, FSJK und FÖJ anbieten.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 486 € – 686 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge bis zum 31. März des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen (insbesondere akkreditierte Träger von Freiwilligendiensten)
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
- €Förderbetrag: 486 € – 686 €