Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Förderung für den Umbau von Ställen in der Schweinehaltung zur Verbesserung der Haltungsbedingungen.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie halten die investiven Premiumanforderungen ein und gewährleisten dies in mindestens einem der Haltungsbereiche des Betriebes vollständig.
Sie betreiben die geförderten Anlagen zweckentsprechend mindestens 12 Jahre.
Sie dürfen mit dem Projekt nicht vor der Bewilligung der Förderung beginnen.
Ihre Maßnahmen führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
Sie erstellen ein Investitionskonzept durch eine sachverständige Person.
Ihr Betrieb wirtschaftet erfolgreich und hält alle tierschutzrechtlichen Vorschriften ein.
Erforderliche Unterlagen
- Investitionskonzept durch eine sachverständige Person
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. August 2026
- Hinweise zur Frist
- Anträge können bis spätestens 31.08.2026 gestellt werden.
Förderregion
Antragsberechtigt
landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung