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EU-Bienenförderung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Aktualisiert vor 19 Tagen

Imker in Sachsen-Anhalt können Förderungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse beantragen.

Programmdetails

Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können gemäß Artikel 55 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten. Antragsteller sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e.V., Imkervereine sowie Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Imker sein, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Imker in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein, sonstige