VeröffentlichtZuschuss
EU-Bienenförderung
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Aktualisiert vor 19 Tagen
Imker in Sachsen-Anhalt können Förderungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse beantragen.
Programmdetails
Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können gemäß Artikel 55 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten. Antragsteller sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e.V., Imkervereine sowie Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Imker sein, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Imker in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: verein, sonstige