VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie in Ergänzung des Bundesprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ bei der landesweiten Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Sie bekommen die Förderung für fest installierte und mobile Normal- und Schnellladepunkte, vor allem Normalladepunkte mit einer Ladeleistung von 3,7 bis 22 kW, die das Laden mit Wechselstrom (AC-Ladepunkt) oder mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen, Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW, die das Laden mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen, und Ausgaben für die Beschaffung, Montage und Installation der Ladeinfrastruktur. Gefördert wird außerdem die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an vorhandenen Standorten und der Anschluss der geförderten Ladepunkte an das Nieder- und Mittelspannungsnetz sowie die Kombination aus Netzanschluss und einem Pufferspeicher. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Erfüllung technischer Mindestanforderungen und die öffentliche Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Antragsteller
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 100.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Die Förderung erfolgt im Rahmen von separaten Förderaufrufen mit festgelegten Stichtagen.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung