VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Förderung für audiovisuelle Medienproduktionen und kulturwirtschaftliche Vorhaben in Sachsen-Anhalt.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, Sachsen-Anhalt als zukunftsfähigen, innovativen und attraktiven Medienstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie erhalten die Förderung für audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung einschließlich des Abspiels, insbesondere frühe Projektentwicklungsphasen wie Stoff- und Projektentwicklung (zum Beispiel Treatments – Vorversionen eines Drehbuchs, produktionsvorbereitende Maßnahmen) und audiovisuelle Werke ohne wirtschaftliche Auswertungschance (zum Beispiel Kurzfilme, Erst- und Zweitfilme von Regisseuren, Dokumentarfilme, Low-Budget -Produktionen oder sonstige aus kommerzieller Sicht schwierige Werke). Außerdem können Sie eine Förderung für folgende kulturwirtschaftliche Vorhaben erhalten: Maßnahmen, die zur Vernetzung der Akteure auch branchenübergreifend beitragen und so die Innovationskraft der Branche stärken (zum Beispiel Branchenevents, Fachtagungen), Professionalisierungsmaßnahmen sowie Talent- und Nachwuchsförderung im Bereich audiovisuelle Medien (zum Beispiel in den Bereichen Postproduktion, Animation, visuelle Effekte, virtuelle Produktion), Präsentationen von Film und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die geeignet sind, in besonderer Weise die Medienbranche in Sachsen-Anhalt zu repräsentieren, Impulse für die Entwicklung des Standortes zu geben oder mit geeigneten Formaten den kulturellen Erlebnisort Kino besonders im ländlichen Raum zu stärken, sowie sonstige Maßnahmen, die den Förderzweck erfüllen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Das Vorhaben muss einen Bezug zum Medienstandort Sachsen-Anhalt haben.

Nicht förderfähig

  • Private Rundfunkveranstalter und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten werden nicht gefördert. Projekte
  • die gegen das Grundgesetz oder geltende Gesetze verstoßen
  • sowie pornografische
  • rassistische
  • gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte sind ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt – Förderprogramm | FörderBase