VeröffentlichtZuschuss

Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Saarland fördert Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung zur Stärkung von Wirtschafts- und Wohnstandorten.

Programmdetails

Das Saarland fördert die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie bekommen die Förderung für die Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Maßnahmen anderer Finanzierungsträger sowie Vergütungen für Beauftragte und Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Maßnahme. Die Förderung erfolgt seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programme: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden des Saarlands.

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderprogramm aufgenommen werden und die Gemeinde muss ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erstellen.

Auf einen Blick

Förderquote
66 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Saarland

Antragsberechtigt

Gemeinden des Saarlands

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Saarland
  • iAntragsteller: kommune