VeröffentlichtZuschuss

Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Zuschüsse für nichtinvestive Projekte im Bereich des Radverkehrs zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei nichtinvestiven Vorhaben im Bereich des Radverkehrs zur Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplans 3.0“ (NRVP 3.0). Der NRVP 3.0 fokussiert auf 4 Handlungsstränge: Fahrrad und Politik, Fahrrad und Infrastruktur, Fahrrad und Mensch, Fahrrad und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie weitere Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für alle nichtinvestiven Ausgaben beziehungsweise Kosten meistens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Unternehmen erhalten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Grundfinanzierte Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Wenn der Anteil investiver Ausgaben beziehungsweise Kosten kleiner als 20 Prozent der Zuwendung ist und zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind, können auch diese gefördert werden. Als Festbetrag ist eine Förderung möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten für das einzelne Vorhaben nicht mehr als EUR 30.000 betragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Antragstellende müssen die nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung der Vorhaben besitzen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde
  • die zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune