Förderung im Rahmen des Musikfonds
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Zuschüsse für nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen.
Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein.
Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H.
der Gesamtausgaben.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung erhalten Sie für Projekte
- •die bereits eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen.
Förderregion
Antragsberechtigt
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen, verband, verein
- €Förderbetrag: bis 50.000 €