VeröffentlichtZuschuss

Förderung im Rahmen des Musikfonds

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuschüsse für nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte.

Programmdetails

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik. Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000 EUR pro Projekt und Jahr. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen.

Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein.

Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.

Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H.

der Gesamtausgaben.

Nicht förderfähig

  • Keine Förderung erhalten Sie für Projekte
  • die bereits eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
10 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen, verband, verein
  • Förderbetrag: bis 50.000 €