VeröffentlichtZuschuss
Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Stärkung der Gründungsbereitschaft und der unternehmerischen Qualifikation.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Durchführung von Vorhaben zur Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründerinnen und Gründern sowie von KMU. Sie erhalten die Förderung für Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen und Workshops sowie Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Nachhaltigkeit, Social Entrepreneurship, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements mit Sitz oder Niederlassung in Hessen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 600.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge vor Beginn des Vorhabens stellen
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson
- €Förderbetrag: ab 600.000 €