VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft durch Naturkatastrophen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt Finanzhilfen zur Bewältigung von regionalen als auch von nationalen Schadereignissen. Diese können unmittelbar durch Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse verursacht worden sein. Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für unmittelbar verursachte Schäden sowie auch für außergewöhnliche Aufwendungen wie Futterzukäufe in der Viehhaltung, Reparaturkosten einschließlich der Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen sowie die Instandsetzung von Versorgungswegen. Sie erhalten die Finanzhilfen als Zuschuss oder Darlehen. Die Bruttobeihilfeintensität beträgt je nach Schadereignis bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens. Ihren Antrag richten Sie an die nach Landesrecht zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse verursacht wurden, die von zuständigen Behörden anerkannt sind.
Nicht förderfähig
- •Unternehmen mit mehr als 25 Prozent öffentlicher Kapitalbeteiligung
- •Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen
- •die Wiedereinziehungssanordnungen der EU nicht Folge geleistet haben.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Darlehen
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder Forstwirtschaft.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen