VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben zum nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser im Hinblick auf den Klimawandel.

Programmdetails

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zum zielgerichteten Umgang mit der Ressource Wasser im Hinblick auf den Klimawandel. Sie erhalten die Förderung für Grundlagenarbeit wie zum Beispiel Erhebung und Aufbereitung von Daten, Entwicklung von Systemen zur Datenhaltung und zur Bewertung der Daten, Entwicklung von Verfahrensempfehlungen zum Umgang mit der Ressource Wasser einschließlich Modellierungen und Weiterentwicklung von Modellen, die Erstellung von sektorübergreifenden lokalen oder regionalen Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen zur Nutzung von Gewässern (Grundwasser und Oberflächengewässer) oder zum Schutz der Wasserressourcen durch Nutzung von Abwasser oder Brauchwasser und Investitionen zur Umsetzung der genannten Konzepte oder sonstiger Konzepte zur Wasserbewirtschaftung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Grundlagenarbeit und die Erstellung von Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 300.000 und für Investitionen zur Umsetzung von Konzepten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 500.000. Die Zuwendungen an kommunale Gebietskörperschaften für Grundlagenarbeit und Investitionen zur Umsetzung von Konzepten müssen mindestens EUR 25.000 betragen, für andere Antragstellende mindestens EUR 10.000 (Bagatellgrenze).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, juristische Personen, deren Aufgabe die Wasserversorgung, Trinkwassergewinnung oder Abwasserentsorgung für die Allgemeinheit ist, sowie Zusammenschlüsse der Antragsberechtigten mit Sitz oder Dienstsitz in Niedersachsen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
10 € – 500.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Antragsstichtagen einzureichen.

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen, verein
  • Förderbetrag: 10 € – 500.000 €