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Wohngebäude – Kredit (261)
KfW
Aktualisiert vor 30 Tagen
Förderkredit für die energieeffiziente Sanierung und den Kauf von Wohngebäuden.
Programmdetails
Der Wohngebäude-Kredit (261) fördert die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses mit einem Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung umfasst auch Tilgungszuschüsse, die je nach Effizienzhaus-Stufe zwischen 5 % und 45 % betragen können. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag,Bauanzeige,Nachweis der Effizienzhaus-Stufe
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 45 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften, Unternehmen, soziale Organisationen und Vereine.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen, verein
- €Förderbetrag: bis 150.000 €