VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Familienerholung

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse für einen familiengerechten Urlaub erhalten.

Programmdetails

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie einen Familienurlaub planen oder an einer Familienfreizeit teilnehmen möchten. Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder müssen besonderen Belastungen ausgesetzt sein. Sie erhalten eine Förderung für den Aufenthalt in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz, in familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Die Höhe des Zuschusses beträgt 25,00 EUR pro Kind oder 30,00 EUR für Kinder mit wesentlichen Behinderungen je Tag. Abhängig von Ihrem Einkommen und möglichen außergewöhnlichen Belastungen können Sie noch weitere Zuschüsse bekommen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.

Auf einen Blick

Förderbetrag
25 € – 30 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Familien mit geringem Einkommen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: 25 € – 30 €