VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Familienerholung
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse für einen familiengerechten Urlaub erhalten.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie einen Familienurlaub planen oder an einer Familienfreizeit teilnehmen möchten. Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder müssen besonderen Belastungen ausgesetzt sein. Sie erhalten eine Förderung für den Aufenthalt in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz, in familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Die Höhe des Zuschusses beträgt 25,00 EUR pro Kind oder 30,00 EUR für Kinder mit wesentlichen Behinderungen je Tag. Abhängig von Ihrem Einkommen und möglichen außergewöhnlichen Belastungen können Sie noch weitere Zuschüsse bekommen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25 € – 30 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Familien mit geringem Einkommen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: 25 € – 30 €