AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Finanzielle Unterstützung für weltweite Auslandspraktika von Auszubildenden und Ausbildern.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden und berufliche Schulen.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben, einen 'Letter of Intent' (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland vorlegen und mit der aufnehmenden Einrichtung im Vorfeld des Aufenthalts für den Auszubildenden eine Lernvereinbarung abschließen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder
- •die von Erasmus+ abgedeckt sind.
Erforderliche Unterlagen
- Letter of Intent (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland,Lernvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen innerhalb der festgelegten Terminfrist eingereicht werden.
Förderregion
Antragsberechtigt
Auszubildende, Ausbilder, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich