VeröffentlichtZuschuss

AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Finanzielle Unterstützung für weltweite Auslandspraktika von Auszubildenden und Ausbildern.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Projekten, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung ermöglichen. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden, also von Personen in einer beruflichen Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung oder einer anderen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, Auslandsaufenthalte von Ausbildern sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung und deren Besuche im Vorfeld, um die Auslandsaufenthalte der Auszubildenden vorzubereiten. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Zielgruppe, dem Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts. Personalausgaben werden mit der Förderung nicht finanziert. Ihren Antrag stellen Sie innerhalb der festgelegten Terminfrist bei der vom BMBF beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Förderung „AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern“ ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+: Sie gilt auch für Länder, die nicht über Erasmus+ gefördert werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden und berufliche Schulen.

Sie müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben, einen 'Letter of Intent' (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland vorlegen und mit der aufnehmenden Einrichtung im Vorfeld des Aufenthalts für den Auszubildenden eine Lernvereinbarung abschließen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder
  • die von Erasmus+ abgedeckt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Letter of Intent (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland,Lernvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen innerhalb der festgelegten Terminfrist eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Auszubildende, Ausbilder, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich
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