VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Krankenhausträger bei der Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten und baulichen Maßnahmen.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger von Krankenhäusern bei Investitionen zur Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren sowie bei baulichen Maßnahmen im Rahmen der Beschaffung und Installation. Die Förderung ist unabhängig von der Pauschalförderung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Sie erhalten die Förderung für Ersatzinvestitionen zur Beschaffung von medizinischtechnischen Geräten, das sind im Wesentlichen Dialysegeräte, Computertomographen, koronarangiographische Arbeitsplätze, Kernspintomographen, digitale Subtraktions-Angiographie-Geräte, Herz-Lungen-Maschinen, Tele-Kobalt-Therapiegeräte, Gammakameras, Mammographie-Geräte, Linearbeschleuniger (Kreisbeschleuniger), Stoßwellenlithotripter, Positronen-Emissions-Computer-Tomographen (PET) sowie Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Anpassung und in direktem Zusammenhang mit den geförderten Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ergibt sich durch den Algorithmus zur Ermittlung der pauschalen Fördermittel gemäß § 1 der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser. Die Höhe der Zuwendung ist auf diesen Betrag begrenzt (Höchstbetrag). Sie dürfen maximal 10 Prozent der Zuwendung für bauliche Maßnahmen verwenden. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern, die die Voraussetzungen der Förderung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen und mit mindestens einer Hauptabteilung der genannten Fachgebiete aufgenommen sind.
Nicht förderfähig
- •Die Anlagegüter müssen in der Inventarliste des Krankenhauses enthalten sein und sind verschlissen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Krankenhausträger, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein