VeröffentlichtZuschuss

Marktstrukturverbesserungsrichtlinie

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert vor 22 Tagen

Unterstützung für Erzeugerzusammenschlüsse und KMU zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Erzeugerzusammenschluss oder Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Sie erhalten die Förderung für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen in den ersten 5 Jahren und Investitionsvorhaben, die die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse betreffen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen im 1. und 2. Jahr bis zu 60 Prozent, im 3. Jahr bis zu 50 Prozent, im 4. Jahr bis zu 40 Prozent und im 5. Jahr bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Organisationsausgaben, höchstens aber EUR 100.000 pro Jahr und EUR 400.000 insgesamt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie für Investitionen auch Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen nach KMU-Definition der EU.

Die Tätigkeit der Unternehmen darf sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan,Verträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen,Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 400.000 €
Förderquote
60 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

Erzeugerzusammenschlüsse, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 400.000 €
Marktstrukturverbesserungsrichtlinie – Förderprogramm | FörderBase