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Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Vorhaben, die zu einem innovativen wirtschaftlichen Wandel sowie zur Klimaneutralität in Europa beitragen, mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Programmdetails

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, die einen innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel sowie den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft zum Ziel haben. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage folgender Förderprogramme: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen, Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben, Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz, Förderung von Wissens- und Technologietransfer, Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU, Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums, Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Förderung von effizienten Wärmenetzen, Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung, Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität. Die EFRE-Mittel betragen grundsätzlich 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, sowie weitere Institutionen, die in Hessen tätig sind.

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge können jederzeit gestellt werden.

Förderregion

Hessen

Antragsberechtigt

Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hessen
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen, verein, stiftung