VeröffentlichtZuschuss

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit Zuschüssen.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen: Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz, Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind, sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz, komplexe investive Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen, Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit), Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen. Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen: Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima, integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte, externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Privatpersonen.

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen, privatperson