VeröffentlichtKinder und Jugendliche, Soziales
Sonderfonds Ferien
Deutsches Kinderhilfswerk
Die Probleme des Alltags vergessen
Programmdetails
Erholung ist für alle Kinder wichtig! Doch viele Kinder waren noch nie in ihrem Leben im Urlaub. Für gemeinsame Reisen oder Ausflüge fehlt ihren Familien das Geld. Deshalb unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk Ferienfahrten und -projekte für benachteiligte Kinder. Bewerben Sie sich für eine Förderung!
Über den Sonderfonds Ferien unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit Ferienfahrten und -projekte für Kinder aus benachteiligten Familien. Ein gemeinsamer Urlaub mit der Familie ist aufgrund der finanziellen Möglichkeiten meist nicht drin. Dabei ist es gerade für diese Kinder es so wichtig, dass sie rauskommen und Neues erleben. Die Probleme und Schwierigkeiten ihres Alltags können sie so für einige Zeit vergessen und wichtige Erfahrungen machen.
👥Zielgruppen/Bedingungen
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, und sowie Bürgerinitiativen. Nicht gefördert werden Projekte von Gebietskörperschaften oder Gesellschaften ohne den Status der Gemeinnützigkeit.
Wie hoch ist die Förderung?
Beim Sonderfonds Ferien beträgt die Förderhöhe in der Regel maximal 5.000 €. In Ausnahmefällen können Projekte mit bis zu 10.000 € gefördert werden. Nach vorheriger Absprache ist auch eine Förderhöhe von bis zu 10.000 € möglich.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben.
Ihren Antrag können Sie direkt über die Förderdatenbank stellen. Wählen Sie dazu "Sonderfonds" und den verfügbaren Fonds "Ferien" aus. Bitte lesen Sie sich vorher die Förderrichtlinien durch, um zu erfahren, ob der Fonds für Ihr Vorhaben geeignet ist.
ℹWeitere Informationen
- Link zum Fonds
• Förderdatenbank
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- Kinder und JugendlicheSoziales
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: bis 5.000 €