Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert den erstmaligen Aufbau öffentlicher und kostenlos nutzbarer WLAN-Netzwerke an öffentlich zugänglichen Standorten, wo vergleichbare Infrastruktur noch nicht vorhanden ist.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen.
Antragsteller müssen die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweisen und das Netzwerk in ein nachhaltiges Nutzungskonzept für öffentliche Dienstleistungen, Tourismus und Kulturaktivitäten einbinden.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Förderregion
Antragsberechtigt
Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verein
- €Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €