VeröffentlichtZuschuss
Live 500 Förderung der Initiative Musik
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Das Programm Live 500 unterstützt Musikclubs und Veranstalter von kleineren Konzerten mit Zuschüssen für Livemusik.
Programmdetails
Mit dem Programm Live 500 fördert die Initiative Musik Veranstaltende von Livemusik in Deutschland. Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss für Konzerte professioneller Musikerinnen und Musiker der populären Musik. Ziel ist es, die Honorierung von Livemusik fairer zu gestalten und Auftrittsmöglichkeiten zu sichern. Die Konzerte müssen öffentlich zugänglich sein und vor Publikum stattfinden. Die Teilnahme am Programm steht auch kommunalen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern offen. Es werden mindestens 6 und maximal 24 Livemusikveranstaltungen mit jeweils 500 EUR Zuschuss gefördert, welche insbesondere Nachwuchsmusikerinnen und Nachwuchsmusikern, weniger populäre Genres und experimentelle Formate in den Vordergrund stellen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Spielstätten mit maximal 1.000 unbestuhlten Plätzen und Veranstalter, die regelmäßig Livemusikveranstaltungen durchführen.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag,Spielstättenbeschreibung,Veranstaltungsplan,GEMA-Bestätigung oder vergleichbare Nachweise,Budgetübersicht
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 12.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen
- €Förderbetrag: 500 € – 12.000 €