VeröffentlichtZuschuss
Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Investitionen in touristische Angebote und Infrastruktur mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Investitionen in innovative, qualitativ hochwertige und marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote, die für die Region besonders wirksam sind. Sie erhalten die Förderung für touristische Dienstleistungen, darunter Tourismuskonzepte, Marketingmaßnahmen und Investitionen in touristische Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für touristische Dienstleistungen und bis zu 60 Prozent für öffentliche touristische Infrastruktur, abhängig von der Quelle der Mittel.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen.
Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: kommune, verein