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Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Berlin fördert innovative Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit Zuschüssen.

Programmdetails

Im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) werden innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen gefördert, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Der Förderschwerpunkt 4 unterstützt Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherung und Schaffung klimatischer Entlastungsräume und zum Oberflächenumbau nach dem Prinzip der Schwammstadt. Die Förderung umfasst Maßnahmen wie die Sicherung von klimatischen Entlastungsräumen, Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns, Verschattungsmaßnahmen und nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin sowie landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen
  • Förderbetrag: ab 200.000 €
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel – Förderprogramm | FörderBase