VeröffentlichtZuschuss

Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung der betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in KMU.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland. Gefördert werden Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum, Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland, begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte sowie die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Erfahrung in der wirtschaftsnahen Beratung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften.

Nicht förderfähig

  • Beraterinnen und Berater
  • die JOBSTARTER plus oder andere vergleichbare Programme durchführen
  • sowie solche mit Interessenkonflikten sind ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. Oktober 2026
Hinweise zur Frist
Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10.2026 ein.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Auszubildende und junge Fachkräfte

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen