VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt operationelle Gruppen bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als operationelle Gruppe bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ beitragen. Die Mittel der Förderung stellt Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit. Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit Ihrer operationellen Gruppe (OG) und Innovationsprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 25 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie vor bitte Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Mindestens 50 Prozent der Mitglieder müssen ihren Betriebs- oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Nicht förderfähig
- •Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 25 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein