VeröffentlichtZuschuss

Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Aktualisiert vor 22 Tagen

Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten in Hessen können Zuschüsse erhalten.

Programmdetails

Das Land Hessen unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen. Das Land zahlt Ihnen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt zwischen EUR 25,00 und EUR 180,00 je Hektar, abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche. Bis zu einer Betriebsgröße von 100,00 Hektar förderfähiger Fläche beträgt Ihr Zuschuss 100 Prozent. Bei einer Betriebsgröße von 100,01 bis 250,00 Hektar beträgt Ihr Zuschuss 80 Prozent und bei einer Betriebsgröße von 250,01 bis 500,00 Hektar 60 Prozent der errechneten Ausgleichszulage. Bei den über 500,00 Hektar je Betrieb hinausgehenden Flächen erhalten Sie keine Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und -inhaber, die ihren Betriebssitz in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben.

Es muss eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar bewirtschaftet werden.

Auf einen Blick

Förderbetrag
25 € – 180 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres einzureichen.

Förderregion

Hessen

Antragsberechtigt

Landwirtschaftliche Betriebe

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hessen
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 25 € – 180 €