Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW unterstützt Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln.
Grundstücke müssen Sie innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben haben.
Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- •Kapitalanlagen
- •Leasingfinanzierungen
- •Eigenleistungen
- •entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen
- •Räume zur Glaubensausübung sowie Investitionen von politischen Parteien.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
Antragsberechtigt
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung