VeröffentlichtZuschuss
Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei gewerblichen Investitionen in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Ihren gewerblichen, eigenbetrieblich genutzten Investitionen in einer strukturschwachen Region von Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Ausbau von Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion durch vorher dort nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, Verlagerungen von Betriebsstätten innerhalb der Landesgrenzen). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten. Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei EUR 20.000 (förderfähige Kosten bei kleinen Unternehmen mindestens EUR 100.000, bei mittleren Unternehmen mindestens EUR 200.000).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der Europäischen Union.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie die Durchführung des Investitionsvorhabens in ausgewiesenen Fördergebieten und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank,schriftliche Bestätigung über die Erfüllung der Fördervoraussetzungen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: ab 20.000 €