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Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim erstmaligen Neu- und Ausbau von mindestens 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe. Sie erhalten die Förderung für Landstromanlagen, angeschlagene Kabel, Leistungselektronik, Lastmanagement bei mehreren Landstromanlagen, Energiemanagementsysteme, Kennzeichnung, Fundament, Anfahrschutz, Beleuchtung, Tiefbau, Wiederherstellung der Oberfläche für Anlage und erforderliche Zuleitungen, Montage und Inbetriebnahme, Netzanschluss, das heißt die technische Verbindung des Ladestandorts an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz sowie das Telekommunikationsnetz, Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und erforderliche Planungsleistungen Dritter. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 150.000 für eine einzelne Landstromanlage für die Güterbinnenschifffahrt und maximal EUR 525.000 für eine einzelne Anlage der Personenschifffahrt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen
  • Förderbetrag: bis 150.000 €