VeröffentlichtZuschuss

Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Unternehmen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Projekte in Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Die Förderung erfolgt für Vorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster und mehr. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Vorhaben und Antragsteller.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 55.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sollten normalerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: unternehmen, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: 25.000 € – 55.000.000 €