VeröffentlichtZuschuss
Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Unternehmen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Projekte in Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Die Förderung erfolgt für Vorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster und mehr. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Vorhaben und Antragsteller.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 55.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sollten normalerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: unternehmen, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: 25.000 € – 55.000.000 €