VeröffentlichtZuschuss

Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Geprüft vor 45 Tagen

Zuschuss für das Management von Innovationsnetzwerken in der Vorbereitungsphase.

Programmdetails

Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) eine Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken. In der Vorbereitungsphase (Phase 1) schaffen Sie die inhaltlichen und vertraglichen Grundlagen für die spätere Zusammenarbeit. Für ein nationales Netzwerk erhalten Sie bis zu 210.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Phase 1 dauert hier in der Regel maximal 12 Monate. Für ein internationales Netzwerk beträgt die Förderung bis zu 260.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Jahr 95 % der Kosten. Die Dauer beträgt hier in der Regel maximal 18 Monate. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie für die Phase 1 zusätzlich 10.000 EUR erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe.

Voraussetzungen

Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.

Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.

Nicht förderfähig

  • Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %.

Erforderliche Unterlagen

  • formlose Projektskizze,Antrag für die Phase 1,Kopie der abgeschlossenen Vereinbarungen,Stundennachweise (bei erstmaliger Förderung im ZIM),Zwischenberichte (bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit),Verwendungsnachweis

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 260.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Hinweise zur Frist
Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen, verein
  • Förderbetrag: bis 260.000 €