VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Land Hessen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.
Programmdetails
Das Land Hessen fördert verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Paare bei unerfülltem Kinderwunsch für den 4. Behandlungszyklus einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei verschiedengeschlechtliche Paare bis zu 75% des Selbstkostenanteils (max. 3.000 EUR) und gleichgeschlechtliche Paare bis zu 50% (max. 2.000 EUR) erhalten können. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche Ehepaare, Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche weibliche Lebenspartnerschaften und Paare mit gebärfähigen transgeschlechtlichen Personen.
Hauptwohnsitz muss in Hessen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Einschätzung des behandelnden Arztes bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften,Bezeugung der Vaterschaft bei verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Hessen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: bis 3.000 €