VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Land Hessen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Programmdetails

Das Land Hessen fördert verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Paare bei unerfülltem Kinderwunsch für den 4. Behandlungszyklus einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei verschiedengeschlechtliche Paare bis zu 75% des Selbstkostenanteils (max. 3.000 EUR) und gleichgeschlechtliche Paare bis zu 50% (max. 2.000 EUR) erhalten können. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche Ehepaare, Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche weibliche Lebenspartnerschaften und Paare mit gebärfähigen transgeschlechtlichen Personen.

Hauptwohnsitz muss in Hessen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Einschätzung des behandelnden Arztes bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften,Bezeugung der Vaterschaft bei verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000 €
Förderquote
75 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Förderregion

Hessen

Antragsberechtigt

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Hessen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hessen
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: bis 3.000 €