VeröffentlichtZuschuss

Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Aktualisiert vor 22 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im ländlichen Raum Bayerns.

Programmdetails

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Verkehrsprojekten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verbesserung der Mobilität in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf beziehungsweise im ländlichen Raum, um die Erschließung im ÖPNV in allen Landesteilen Bayerns auszubauen und die Fahrtmöglichkeiten ganztägig zu verbessern. Dabei hat der Freistaat ein besonderes Interesse an der Förderung von Angeboten mit sauberen leichten Nutzfahrzeugen, am Einsatz hochautomatisierter Fahrzeuge (Level 4) und autonomer Fahrzeuge (Level 5) sowie neuer, serienreifer Technologien in der Mobilität. Sie bekommen die Förderung vor allem für die Einrichtung und die wesentliche Erweiterung von flexiblen und bedarfsorientierten Bedienformen im ÖPNV sowie landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen. Die Höhe des Zuschusses ist im Rahmen einer Anschubfinanzierung degressiv gestaffelt und beträgt im 1. Jahr 65 Prozent, im 2. Jahr 55 Prozent, im 3. Jahr 45 Prozent, im 4. Jahr 40 Prozent und nach Ablauf der Anschubfinanzierung 35 Prozent der entstehenden Ausgaben der ÖPNV-Aufgabenträger für die Übernahme der Betriebskostendefizite.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Landkreise und kreisfreie Gemeinden).

Auf einen Blick

Förderquote
65 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen

Förderregion

Bayern

Antragsberechtigt

Kommune

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bayern
  • iAntragsteller: kommune