VeröffentlichtZuschuss
Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im ländlichen Raum Bayerns.
Programmdetails
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Verkehrsprojekten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verbesserung der Mobilität in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf beziehungsweise im ländlichen Raum, um die Erschließung im ÖPNV in allen Landesteilen Bayerns auszubauen und die Fahrtmöglichkeiten ganztägig zu verbessern. Dabei hat der Freistaat ein besonderes Interesse an der Förderung von Angeboten mit sauberen leichten Nutzfahrzeugen, am Einsatz hochautomatisierter Fahrzeuge (Level 4) und autonomer Fahrzeuge (Level 5) sowie neuer, serienreifer Technologien in der Mobilität. Sie bekommen die Förderung vor allem für die Einrichtung und die wesentliche Erweiterung von flexiblen und bedarfsorientierten Bedienformen im ÖPNV sowie landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen. Die Höhe des Zuschusses ist im Rahmen einer Anschubfinanzierung degressiv gestaffelt und beträgt im 1. Jahr 65 Prozent, im 2. Jahr 55 Prozent, im 3. Jahr 45 Prozent, im 4. Jahr 40 Prozent und nach Ablauf der Anschubfinanzierung 35 Prozent der entstehenden Ausgaben der ÖPNV-Aufgabenträger für die Übernahme der Betriebskostendefizite.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Landkreise und kreisfreie Gemeinden).
Auf einen Blick
- Förderquote
- 65 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: kommune