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Erneuerbare Energien – Standard

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 12 Tagen

Förderkredit für Investitionen in erneuerbare Energieanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Speicher. Kreditbetrag bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten.

Programmdetails

Das KfW-Programm 270 finanziert Bau, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland und im Ausland, darunter Photovoltaik, Wasserkraftwerke (bis 20 MW), Windkraftanlagen, Biomasse-KWK-Anlagen, Biogasanlagen und Batteriespeicher. Auch Wärme- und Kältenetze aus erneuerbaren Quellen, Netzflexibilisierungsmaßnahmen sowie Digitalisierung des Energiesystems werden gefördert. Finanziert werden bis zu 100 % der Investitionskosten. Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, kommunale Verbände, Privatpersonen (sofern Strom/Wärme ins Netz eingespeist wird) sowie Freiberufler.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Keine Antragsfrist; laufendes Programm

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Privatperson, Unternehmen, Kommune, Gemeinnützige Organisation
  • Förderbetrag: bis 150.000.000 €