VeröffentlichtDarlehen
Erneuerbare Energien – Standard
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Aktualisiert vor 12 Tagen
Förderkredit für Investitionen in erneuerbare Energieanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Speicher. Kreditbetrag bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten.
Programmdetails
Das KfW-Programm 270 finanziert Bau, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland und im Ausland, darunter Photovoltaik, Wasserkraftwerke (bis 20 MW), Windkraftanlagen, Biomasse-KWK-Anlagen, Biogasanlagen und Batteriespeicher. Auch Wärme- und Kältenetze aus erneuerbaren Quellen, Netzflexibilisierungsmaßnahmen sowie Digitalisierung des Energiesystems werden gefördert. Finanziert werden bis zu 100 % der Investitionskosten. Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, kommunale Verbände, Privatpersonen (sofern Strom/Wärme ins Netz eingespeist wird) sowie Freiberufler.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Keine Antragsfrist; laufendes Programm
Förderregion
["Bundesweit"]
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: ["Bundesweit"]
- iAntragsteller: Privatperson, Unternehmen, Kommune, Gemeinnützige Organisation
- €Förderbetrag: bis 150.000.000 €