VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Erwachsenenbildung
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt gewährt anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen von besonderem Landesinteresse, einschließlich Kurse, Personalfortbildung und Infrastrukturprojekte.
Programmdetails
Sachsen-Anhalt stellt anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung Zuschüsse für Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bereit. Förderfähige Tätigkeiten umfassen allgemeine Erwachsenenbildungskurse, Personalfortbildung, Bau- und Einrichtungsverbesserungen, Bildungsausrüstung und Pilotprojekte. Das Programm richtet sich an Organisationen, die die Kriterien nach § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes erfüllen. Fördersätze: 100 % für Honorare (35 Euro/Unterrichtsstunde), 70 % Raummiete (350 Euro), 50 % Materialien; Investitionen bis 250.000 Euro, Pilotprojekte bis 150.000 Euro jährlich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger sowie Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.
Die Einrichtungen müssen die Kriterien nach § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 250.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bis zum 15. Dezember des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger, Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- €Förderbetrag: bis 250.000 €