VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Erwachsenenbildung

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt gewährt anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen von besonderem Landesinteresse, einschließlich Kurse, Personalfortbildung und Infrastrukturprojekte.

Programmdetails

Sachsen-Anhalt stellt anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung Zuschüsse für Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bereit. Förderfähige Tätigkeiten umfassen allgemeine Erwachsenenbildungskurse, Personalfortbildung, Bau- und Einrichtungsverbesserungen, Bildungsausrüstung und Pilotprojekte. Das Programm richtet sich an Organisationen, die die Kriterien nach § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes erfüllen. Fördersätze: 100 % für Honorare (35 Euro/Unterrichtsstunde), 70 % Raummiete (350 Euro), 50 % Materialien; Investitionen bis 250.000 Euro, Pilotprojekte bis 150.000 Euro jährlich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger sowie Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.

Die Einrichtungen müssen die Kriterien nach § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Bis zum 15. Dezember des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen oder deren Träger, Verbände von Einrichtungen nach § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • Förderbetrag: bis 250.000 €
Förderung der Erwachsenenbildung – Förderprogramm | FörderBase