VeröffentlichtZuschuss
Förderung zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt
FFA Filmförderungsanstalt
Zuschüsse zur Förderung des deutschen Films im Rahmen des Filmförderungsgesetzes.
Programmdetails
Die Förderung zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt erfolgt im Rahmen des Filmförderungsgesetzes. Ziel ist es, die Filmproduktion in Deutschland zu unterstützen und zu fördern. Anträge können fortlaufend digital über das von der FFA zur Verfügung gestellte Antragsportal gestellt werden.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Unternehmen, Existenzgründer/in, Privatperson, Hochschule, Verband/Vereinigung.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind spätestens 3 Monate vor der geplanten Projektdurchführung zu stellen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Existenzgründer/in, Privatperson, Hochschule, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, gruendung, privatperson, unternehmen, verband, verein