VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie erhalten die Förderung für naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich, die Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen, die Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren, sonstige notwendigen Ausgaben, zum Beispiel für Planungen, Zweckforschungen, den notwendigen Grunderwerb oder Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung. Auch für sogenannte kleine Vorhaben, die die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie niederschwellig unterstützen, können Sie eine Förderung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine Vorhaben beträgt Ihr Zuschuss maximal EUR 100.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die nicht gewerblich tätig sind und wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: kommune, verein
- €Förderbetrag: bis 100.000 €