VeröffentlichtZuschuss
Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung für anwendungsorientierte Forschungsprojekte in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten: Energieeffizienztechnologien, erneuerbare Energietechnologien, Sektorenkopplung, Speichertechnologien, wasserstoffbasierte Wirtschaft, Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen, nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.000.000 EUR. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 EUR betragen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen.
Das Projekt muss über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 1.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung derzeit nicht möglich
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: 10.000 € – 1.000.000 €