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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Förderung für anwendungsorientierte Forschungsprojekte in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten: Energieeffizienztechnologien, erneuerbare Energietechnologien, Sektorenkopplung, Speichertechnologien, wasserstoffbasierte Wirtschaft, Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen, nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.000.000 EUR. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 EUR betragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen.

Das Projekt muss über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: 10.000 € – 1.000.000 €
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